Jetzt gehts los
Bevor Sie mit der praktischen Ausbildung zum Erwerb des JAR/FCL Privatpilotenscheines (PPL) beginnen können, benötigen Sie einen Flugschülerausweis. Sie müssen als Flugschüler das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Der Flugschülerausweis wird vom
Österreichischen Aeroclub, Blattgasse 6, 1030 Wien (Tel.: 01/7187297) ausgestellt.
Dieser Flugschülerausweis berechtigt Sie, unter Aufsicht eines Fluglehrers - kontaktieren Sie
mich - mit der praktischen Ausbildung zu beginnen.
Den PPL bekommen Sie aber erst an Ihrem 17. Geburtstag ausgestellt - die Ausbildung und Prüfung kann also bereits vorher erfolgen.
Für die Ausstellung des Flugschülerausweise benötigen Sie:
* Amtliches Antragsformular
* ein amtlicher Lichtbildausweis,
* eine nicht mehr als sechs Monate alte Strafregisterbescheinigung,
* eine Geburtsurkunde,
* einen Staatsbürgerschaftsnachweis,
* ein entsprechendes gültiges Tauglichkeitszeugnis, in Ihrem Fall, als Flugschüler ein Tauglichkeitszeugnis, welches für den Erwerb des angestrebten Scheines erforderlich ist (geregelt in Anlage 2 (JAR-FCL 3)). Sie müssen somit eine Fliegerärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen.
* 2 Passbilder.
* und € 35.00
Was mir ein Prüfer zu meiner Ausbildung im April 2004 schrieb:
Sehr geehrter Herr Mag. Kugler,
ich hatte heute das Vergnügen mit zwei Ihrer Schüler die praktische Prüfung durchzuführen. Es waren die Herren Dr. ..... und Dr. ......
Ich meine wirklich VERGNÜGEN, weil ich in meiner langjährigen Praxis als Prüfer, selten so gut vorbereitete Kandidaten hatte.
Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer erfolgreichen Tätigkeit.
Mit freundlichen Grüssen
.....
So ein unaufgefordertes, schriftliches Feedback bekommt ein Fluglehrer selten.
Ich hab mich über dieses Lob, auch für meine Schüler, gefreut.